Seit Mittwoch (16.12.2020) kein Präsenzunterricht an Schulen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Ministerium für Bildung und Kultur hat Folgendes entschieden:
Seit Mittwoch, dem 16.12.2020 ist die Präsenzpflicht vor Ort für alle Klassen und Kurse bis zum 10.01.2021 ausgesetzt. Es findet für alle Schülerinnen und Schüler die Beschulung im begleiteten „Lernen von zuhause“ statt.
Weitere Informationen werden noch veröffentlicht.
Freundliche Grüße
Isabella Katzorke
Adventsspecial 3 — 2020
Adventsspecial Weihnachtslied
Herzlich willkommen bei unserer letzten Adventsaktion. Wir wünschen euch einen friedvollen und schönen 4. Advent.
Heute wird es musikalisch. Du hast bestimmt ein Weihnachtslied, das du sehr gerne hörst oder singst. Oder gibt es auch Weihnachtslieder, die dich jedes Jahr aufs Neue nerven?
Christmas-Quiz – Der Interaktive Rätselspaß für Groß und Klein
Nutze deine Chance und gewinne tolle Preise
by Kettelerschule Schmelz
Pünktlich zum 01. Dezember 2020 startet mit Christmas-Quiz der erste interaktive Rätselspaß auf unserer Homepage. Mitmachen können alle im Alter von 6 bis 99 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos.
Doch wie funktioniert Christmas-Quiz?
Täglich findest du in der Vorweihnachtszeit auf der Homepage der Schule ein neues Türchen. Dahinter verbirgt sich immer eine spannendes Video oder eine Aktion rund um die Schule. Wichtig ist genau hinzusehen, da sich in verschiedenen Türchen bis zum 24. Dezember auch ein Buchstabe versteckt. Sind am Ende alle Buchstaben gefunden, musst du daraus nur das richtige Lösungswort bilden. Dieses schickst du dann gemeinsam mit deinem Namen und deinen Kontaktdaten an die Schule und schon bist du im Lostopf.
Als Hauptpreise werden unter allen richtigen Einsendungen eine XXL-Rockbox von Fresh’n Rebel sowie Bluetooth-Kopfhörer von Sony verlost. Aber natürlich gibt es noch weitere coole (Sach-)Preise an unseren Sonderaktionstagen, wie den „Mitmachmittwoch“ oder das Adventsspecial.
Einfach reinschauen, mitmachen und gewinnen unter: www.gems-schmelz.de oder auch unter unserem Facebook-Account.
Müllsammelaktion der Kettelerschule in Schmelz
Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7.1 und 9.1 haben zusammen mit ihren Lehrerinnen Fr. Groß und Fr. Graf-Johann am vergangenen Dienstag und Mittwoch zu verschiedenen Zeiten eine Müllsammelaktion gestartet.
Der Bürgermeister Wolfram Lang wollte sich persönlich davon überzeugen, wie viel Müll in kürzester Zeit gesammelt wurde. Er bedankte sich bei allen Beteiligten, vor allem bei den Schülern für ihr Engagement für die Umwelt und appellierte daran, Schülern auch in Zukunft ein Bewusstsein für unsere Natur zu vermitteln.
Die Jugendlichen sammelten von der Kettelerschule bis zum Sportplatz in der Heide fleißig Müll. Neben normalem Restmüll wurden Reifen und sogar eine Waschmaschine der Ortspolizeibehörde Schmelz gemeldet und vom gemeindeeigenen Bauhof abgeholt und entsorgt.
Die Schülerinnen und Schüler seien von der Menge an Müll sehr erstaunt gewesen, aber ließen sich trotzdem nicht von ihrem Engagement für die Umwelt abhalten, berichteten die Lehrerinnen Frau Groß und Frau Graf-Johann.
In der kommenden Woche, KW 48, sind an 3 Tagen wieder Müllsammelaktionen der Kettelerschule am REWE- und ALDI-Markt in Schmelz geplant.
[Beitrag mit Genehmigung der Gemeinde Schmelz]
Maskenpflicht ab Klassenstufe 5 seit heute (9. November 2020)
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Ministerium für Bildung und Kultur hat verfügt, dass ab dem 09.11.2020 alle Schüler*innen ab der Klassenstufe 5 die Masken nun auch in den Klassenräumen tragen müssen. Da Masken relativ schnell durch das Atmen durchfeuchten, ist es ratsam, Ihrem Kind eine 2. Maske mitzugeben.
Wir werden in der Schule individuelle Lösungen finden, sodass Ihre Kinder zusätzlich zu den großen Pausen die Masken abnehmen können.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund
Isabella Katzorke
Elterninformation bez. Umgang mit Krankheitsanzeichen
Umgang mit Krankheitsanzeichen: Darf mein Kind in die Schule?
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die kalte Jahreszeit hat begonnen und viele Menschen leiden in diesen Monaten zeitweise an Infektionserkrankungen. Infektionserkrankungen werden durch verschiedene Krankheitserreger, insbesondere Viren, übertragen. Dieser Herbst/Winter ist ein Besonderer, da neben den bekannten Infektionserregern auch das Coronavirus (SARS-CoV‑2) ein möglicher Auslöser von Krankheitssymptomen sein kann. Wegen der besonderen Situation in diesem Schuljahr durch das Coronavirus haben Sie sich vielleicht schon die Frage gestellt, ob Ihr Kind in die Schule kommen darf/soll, wenn es Zeichen einer Infektionserkrankung (z. B. Schnupfen, Husten oder Fieber) zeigt. Um Ihnen eine Orientierung zu dieser Frage zu ermöglichen, bitten wir Sie, folgende Empfehlungen zu beachten:
- Schulbesuch nicht empfohlen[1]
Ihr Kind sollte zu Hause bleiben, wenn
- es einen leichten Infekt mit schwachen Symptomen hat (z. B. leichter Schnupfen, Halskratzen, leichter bzw. gelegentlicher Husten, Räuspern). Beobachten Sie bitte die Symptome mindestens 24 Stunden. Wenn Ihr Kind keine Krankheitsanzeichen aufweist, dann kann es wieder in die Schule.
- es stärkere Krankheitszeichen, insbesondere Atemwegs- und/oder Grippesymptome zeigt (z. B. Fieber, trockenen Husten, Geschmacksverlust oder auch Gelenk- und Muskelschmerzen), die nicht auf eine bekannte chronische Erkrankung (wie z. B. bei Allergien) zurückzuführen sind.
Braucht mein Kind einen Arzt?
- Sie entscheiden, ob Sie einen Arzt/eine Ärztin hinzuziehen möchten.
- Ihr Kind sollte jedoch, solange es krank ist, mindestens aber einen Tag zu Hause bleiben.
- Sollte sich der Zustand Ihres Kindes verschlechtern oder sollten neue Krankheitszeichen dazukommen, empfehlen wir, den Haus- oder Kinderarzt zu kontaktieren.
- Wenn Sie den Haus- oder Kinderarzt hinzuziehen möchten, rufen Sie bitte zunächst in der Praxis an. Gemeinsam mit dem Haus- oder Kinderarzt wird das weitere Vorgehen entschieden. Der Arzt entscheidet, ob ein Test auf COVID-19 nötig ist.
- Sollte eine COVID-19-Testung durchgeführt werden, muss Ihr Kind zu Hause bleiben, bis das Testergebnis vorliegt. Die anderen Familienmitglieder dürfen, wenn nicht anders empfohlen, weiter zur Arbeit/Schule/KiTa gehen.
- Ist das Testergebnis Ihres Kindes positiv, erfährt dies automatisch das Gesundheitsamt. Folgen Sie dann bitte den Anweisungen des Gesundheitsamtes. Das Gesundheitsamt gibt auch Bescheid, ab wann eine Quarantäne beendet ist und Ihr Kind wieder zur Schule gehen darf.
- Bei negativem Testergebnis sollte Ihr Kind so lange zu Hause bleiben, wie es der Arzt empfiehlt und bis es sich wieder fit und munter fühlt.
Wann darf mein Kind, wenn es krank war, wieder in die Schule?
- Wenn Ihr Kind mindestens einen Tag lang wieder fit und munter war,
- sofern keine anderen Informationen des Gesundheitsamtes vorliegen,
darf Ihr Kind am nächsten Tag wieder die Schule besuchen.
Zur Orientierung für Eltern, um zu entscheiden, ob Ihr Kind wieder in die Schule gehen sollte:
„So, wie mein Kind gestern zu Hause war, hätte es in die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Schule gehen können, also darf es heute wieder gehen.”
Zur Wiederzulassung des Besuchs einer Einrichtung sind generell kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig.
- Was passiert, wenn mein Kind in der Schule krank wird?
Treten bei Ihrem Kind in der Schule deutliche Krankheitssymptome auf, werden Sie von der Schule Ihres Kindes/Ihrer Kinder kontaktiert und informiert. Ihr Kind muss dann aus der Schule abgeholt werden. Die Rücksprache mit einem Arzt wird empfohlen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind im Krankheitsfalle einen Arzt braucht, nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt mit Ihrem Haus- oder Kinderarzt auf (zunächst in der Praxis anrufen). Bei schwerer Erkrankung mit sofortigem Behandlungsbedarf wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 (z. B. wenn die Praxis des Haus- oder Kinderarztes nicht mehr geöffnet ist).
Im Schnupfenplan weiter unten finden Sie diese Informationen nochmals übersichtlich dargestellt.
Die Abbildung und Antworten auf viele weitere aktuelle Fragen finden Sie im Internet auf den Seiten des saarländischen Bildungsservers unter
https://corona.saarland.de/DE/schulenundkitas/faq-schule/faq-schule_node.html.
Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und KiTa bzw. Schule ist, alle Kinder und das Personal sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.
-
Freundliche Grüße
Isabella Katzorke
[1] Hat ihr Kind Krankheitszeichen (z.B. Husten, laufende Nase), die eindeutig auf eine bekannte chronische Erkrankung zurückzuführen sind (z. B. Allergien), darf es die Schule besuchen.
Schnupfenplan



