Bildungsabschlüsse
Abschlüsse und Berechtigungen
Im Rahmen von zentralen Abschlussprüfungen können an der Gemeinschaftsschule folgende Abschlüsse erworben werden:
- Hauptschulabschluss nach Klassenstufe 9
(Grundlage für eine Berufsausbildung oder ein Berufsgrundbildungsjahr)
- Hauptschulabschluss mit der Berechtigung zum Übergang in
eine zweijährige Berufsfachschule (Handelsschule, Gewerbeschule
oder Sozialpflegeschule) nach Klassenstufe 9
- Hauptschulabschluss mit der Berechtigung zum Eintritt in die
Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule
- Mittlerer Bildungsabschluss nach Klassenstufe 10
(Grundlage für eine Berufsausbildung und Berechtigung zum Besuch
einer Fachoberschule)
- Mittlerer Bildungsabschluss mit der Berechtigung zum Übergang
in eine gymnasiale Oberstufe
- Abitur nach 9 Jahren
Der Unterricht in der Oberstufe der Gemeinschaftsschule ist genau so organisiert wie am Gymnasium: In beiden Schulformen umfasst die Oberstufe eine einjährige Einführungsphase (an der Gemeinschaftsschule Klassenstufe 11 – am Gymnasium Klassenstufe 10) und eine zweijährige Hauptphase (an der Gemeinschaftsschule die Klassenstufen 12 und 13 – am Gymnasium die Klassenstufen 11 und 12). An den Gemeinschaftsschulen legen die Schüler/-innen die gleiche Abiturprüfung wie an den Gymnasien ab (Zentralabitur).