Umgang mit Krank­heits­an­zei­chen: Darf mein Kind in die Schu­le?

Lie­be Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te,

die kal­te Jah­res­zeit hat begon­nen und vie­le Men­schen lei­den in die­sen Mona­ten zeit­wei­se an Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen. Infek­ti­ons­er­kran­kun­gen wer­den durch ver­schie­de­ne Krank­heits­er­re­ger, ins­be­son­de­re Viren, über­tra­gen. Die­ser Herbst/Winter ist ein Beson­de­rer, da neben den bekann­ten Infek­ti­ons­er­re­gern auch das Coro­na­vi­rus (SARS-CoV‑2) ein mög­li­cher Aus­lö­ser von Krank­heits­sym­pto­men sein kann. Wegen der beson­de­ren Situa­ti­on in die­sem Schul­jahr durch das Coro­na­vi­rus haben Sie sich viel­leicht schon die Fra­ge gestellt, ob Ihr Kind in die Schu­le kom­men darf/soll, wenn es Zei­chen einer Infek­ti­ons­er­kran­kung (z. B. Schnup­fen, Hus­ten oder Fie­ber) zeigt. Um Ihnen eine Ori­en­tie­rung zu die­ser Fra­ge zu ermög­li­chen, bit­ten wir Sie, fol­gen­de Emp­feh­lun­gen zu beach­ten:

  1. Schul­be­such nicht emp­foh­len[1]

Ihr Kind soll­te zu Hau­se blei­ben, wenn

  • es einen leich­ten Infekt mit schwa­chen Sym­pto­men hat (z. B. leich­ter Schnup­fen, Hals­krat­zen, leich­ter bzw. gele­gent­li­cher Hus­ten, Räus­pern). Beob­ach­ten Sie bit­te die Sym­pto­me min­des­tens 24 Stun­den. Wenn Ihr Kind kei­ne Krank­heits­an­zei­chen auf­weist, dann kann es wie­der in die Schu­le.
  • es stär­ke­re Krank­heits­zei­chen, ins­be­son­de­re Atem­wegs- und/oder Grip­pe­sym­pto­me zeigt (z. B. Fie­ber, tro­cke­nen Hus­ten, Geschmacks­ver­lust oder auch Gelenk- und Mus­kel­schmer­zen), die nicht auf eine bekann­te chro­ni­sche Erkran­kung (wie z. B. bei All­er­gien) zurück­zu­füh­ren sind.

Braucht mein Kind einen Arzt?

  • Sie ent­schei­den, ob Sie einen Arzt/eine Ärz­tin hin­zu­zie­hen möch­ten.
  • Ihr Kind soll­te jedoch, solan­ge es krank ist, min­des­tens aber einen Tag zu Hau­se blei­ben.
  • Soll­te sich der Zustand Ihres Kin­des ver­schlech­tern oder soll­ten neue Krank­heits­zei­chen dazu­kom­men, emp­feh­len wir, den Haus- oder Kin­der­arzt zu kon­tak­tie­ren.
  • Wenn Sie den Haus- oder Kin­der­arzt hin­zu­zie­hen möch­ten, rufen Sie bit­te zunächst in der Pra­xis an. Gemein­sam mit dem Haus- oder Kin­der­arzt wird das wei­te­re Vor­ge­hen ent­schie­den. Der Arzt ent­schei­det, ob ein Test auf COVID-19 nötig ist.
  • Soll­te eine COVID-19-Tes­tung durch­ge­führt wer­den, muss Ihr Kind zu Hau­se blei­ben, bis das Test­ergeb­nis vor­liegt. Die ande­ren Fami­li­en­mit­glie­der dür­fen, wenn nicht anders emp­foh­len, wei­ter zur Arbeit/Schule/KiTa gehen.
  • Ist das Test­ergeb­nis Ihres Kin­des posi­tiv, erfährt dies auto­ma­tisch das Gesund­heits­amt. Fol­gen Sie dann bit­te den Anwei­sun­gen des Gesund­heits­am­tes. Das Gesund­heits­amt gibt auch Bescheid, ab wann eine Qua­ran­tä­ne been­det ist und Ihr Kind wie­der zur Schu­le gehen darf.
  • Bei nega­ti­vem Test­ergeb­nis soll­te Ihr Kind so lan­ge zu Hau­se blei­ben, wie es der Arzt emp­fiehlt und bis es sich wie­der fit und mun­ter fühlt.

Wann darf mein Kind, wenn es krank war, wie­der in die Schu­le?

  • Wenn Ihr Kind min­des­tens einen Tag lang wie­der fit und mun­ter war,
  • sofern kei­ne ande­ren Infor­ma­tio­nen des Gesund­heits­am­tes vor­lie­gen,

darf Ihr Kind am nächs­ten Tag wie­der die Schu­le besu­chen.

Zur Ori­en­tie­rung für Eltern, um zu ent­schei­den, ob Ihr Kind wie­der in die Schu­le gehen soll­te:

„So, wie mein Kind ges­tern zu Hau­se war, hät­te es in die Kin­der­ta­ges­ein­rich­tung, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­le oder Schu­le gehen kön­nen, also darf es heu­te wie­der gehen.”

Zur Wie­der­zu­las­sung des Besuchs einer Ein­rich­tung sind gene­rell kein nega­ti­ver Virus­nach­weis und auch kein ärzt­li­ches Attest not­wen­dig.

  1. Was pas­siert, wenn mein Kind in der Schu­le krank wird?

Tre­ten bei Ihrem Kind in der Schu­le deut­li­che Krank­heits­sym­pto­me auf, wer­den Sie von der Schu­le Ihres Kindes/Ihrer Kin­der kon­tak­tiert und infor­miert. Ihr Kind muss dann aus der Schu­le abge­holt wer­den. Die Rück­spra­che mit einem Arzt wird emp­foh­len.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Kind im Krank­heits­fal­le einen Arzt braucht, neh­men Sie im Zwei­fels­fall Kon­takt mit Ihrem Haus- oder Kin­der­arzt auf (zunächst in der Pra­xis anru­fen). Bei schwe­rer Erkran­kung mit sofor­ti­gem Behand­lungs­be­darf wäh­len Sie die Num­mer des ärzt­li­chen Bereit­schafts­diens­tes 116 117 (z. B. wenn die Pra­xis des Haus- oder Kin­der­arz­tes nicht mehr geöff­net ist).

Im Schnup­fen­plan wei­ter unten fin­den Sie die­se Infor­ma­tio­nen noch­mals über­sicht­lich dar­ge­stellt.

Die Abbil­dung und Ant­wor­ten auf vie­le wei­te­re aktu­el­le Fra­gen fin­den Sie im Inter­net auf den Sei­ten des saar­län­di­schen Bil­dungs­ser­vers unter

https://corona.saarland.de/DE/schulenundkitas/faq-schule/faq-schule_node.html.

Bit­te den­ken Sie dar­an, dass es eine gemein­sa­me Auf­ga­be von Eltern und KiTa bzw. Schu­le ist, alle Kin­der und das Per­so­nal sowie deren Fami­li­en vor einer Infek­ti­on zu schüt­zen.


  • Freund­li­che Grü­ße

    Isa­bel­la Katz­or­ke

    [1] Hat ihr Kind Krank­heits­zei­chen (z.B. Hus­ten, lau­fen­de Nase), die ein­deu­tig auf eine bekann­te chro­ni­sche Erkran­kung zurück­zu­füh­ren sind (z. B. All­er­gien), darf es die Schu­le besu­chen.

     

    Schnup­fen­plan

    Schnupfenplan_höhere Inzidenzen‑2