Hygiene-Regeln an der Kettelerschule Schmelz
Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte,
für Ihr Kind (Klassen 9 u. 10) beginnt ab 4. Mai 2020 wieder der Unterricht in der Schule. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation erfolgt dieser Wiedereinstieg unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen – in Anlehnung an den Musterhygieneplan zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen (Ministerium für Bildung u. Kultur). Diese sind mit dem Gesundheitsbereich und insbesondere mit den Gesundheitsämtern abgestimmt. Es gilt beispielsweise ein strenges Abstandsgebot von grundsätzlich 2 m, die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (auch Einfach-Stoffmasken) außerhalb der Klassenräume auf dem gesamten Schulgelände. Selbstverständlich können diese Masken während des Unterrichts freiwillig getragen werden.
Schüler*innen mit grippeähnlichen Symptomen dürfen nicht in die Schule kommen.
Schüler*innen, bei denen im Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, haben die Möglichkeit, sich von der Anwesenheitspflicht in der Schule befreien zu lassen. Wenn Sie das möchten, müssen Sie die Schule darüber informieren und ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Lesen Sie dazu die Angaben weiter unten unter Befreiung von der Schulpräsenz.***
Wir beginnen nur am ersten Schultag zeitversetzt:
- mit der Klasse 9.1 um 7.55 Uhr
- mit der Klasse 9.2 um 8.20 Uhr
- mit der Klasse 10.1 um 8.40 Uhr
Ansonsten findet der Unterricht in der Regel in der Zeit von ca. 8 Uhr bis 12 Uhr statt. Sollte es bei den Busverbindungen wider Erwarten Probleme geben, bitten wir um eine schnelle Rückmeldung. Grundsätzlich ist als Eingangstor das große Tor an der Turnhalle (Wilhelm-Busch Str. 11) vorgesehen.
Am ersten Tag bringen alle Schüler*innen die Unterlagen für ihre Hauptfächer und die Wochenplanarbeiten mit.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, Gesundheit und viel Kraft in dieser schwierigen Zeit.
Freundliche Grüße
Isabella Katzorke Thorsten Podevin
(Schulleiterin) (stv. Schulleiter)
*** Befreiung von der Schulpräsenz
Zu Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zeigen, gehören insbesondere
- Herzkreislauferkrankung, wie z. B. Bluthochdruck, koronare Herzerkrankung, Herzinfarkt in der Vorgeschichte
- Diabetes mellitus (schlecht eingestellt)
- Chronische Erkrankungen des Atmungssystems, wie z. B. Asthma (schlecht eingestellt), chronische Bronchitis, COPD
- Chronische Erkrankungen der Leber, wie z. B. Hepatitis oder Zirrhose
- Erkrankungen der Niere, die z. B. zu eingeschränkter Funktion oder Dialysepflicht führen
- Krebserkrankungen
Auch das Vorhandensein eines geschwächten oder unterdrückten Immunsystems kann das Risiko erhöhen. Dazu gehören insbesondere
- Primäre Immundefizienz
- bestimmte Erkrankungen, wie z. B. Multiple Sklerose, rheumatische Erkrankungen
- Einnahme von Medikamenten, die zu einer eingeschränkten Funktion des Immunsystems führen, z. B. Cortison
Auch wenn in Ihrem Haushalt jemand ein entsprechendes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung hat, kann Ihr Kind vom Präsenzunterricht in der Schule befreit werden. In diesem Fall muss ebenfalls die Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.



