Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte,
für Ihr Kind (Klassen 9 u. 10) beginnt ab 4. Mai 2020 wieder der Unterricht in der Schule. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation erfolgt dieser Wiedereinstieg unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen – in Anlehnung an den Musterhygieneplan zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen (Ministerium für Bildung u. Kultur). Diese sind mit dem Gesundheitsbereich und insbesondere mit den Gesundheitsämtern abgestimmt. Es gilt beispielsweise ein strenges Abstandsgebot von grundsätzlich 2 m, die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (auch Einfach-Stoffmasken) außerhalb der Klassenräume auf dem gesamten Schulgelände. Selbstverständlich können diese Masken während des Unterrichts freiwillig getragen werden.
Schüler*innen mit grippeähnlichen Symptomen dürfen nicht in die Schule kommen.
Schüler*innen, bei denen im Fall einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, haben die Möglichkeit, sich von der Anwesenheitspflicht in der Schule befreien zu lassen. Wenn Sie das möchten, müssen Sie die Schule darüber informieren und ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Lesen Sie dazu die Angaben weiter unten unter Befreiung von der Schulpräsenz.***
Wir beginnen nur am ersten Schultag zeitversetzt:
- mit der Klasse 9.1 um 7.55 Uhr
- mit der Klasse 9.2 um 8.20 Uhr
- mit der Klasse 10.1 um 8.40 Uhr
Ansonsten findet der Unterricht in der Regel in der Zeit von ca. 8 Uhr bis 12 Uhr statt. Sollte es bei den Busverbindungen wider Erwarten Probleme geben, bitten wir um eine schnelle Rückmeldung. Grundsätzlich ist als Eingangstor das große Tor an der Turnhalle (Wilhelm-Busch Str. 11) vorgesehen.
Am ersten Tag bringen alle Schüler*innen die Unterlagen für ihre Hauptfächer und die Wochenplanarbeiten mit.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute, Gesundheit und viel Kraft in dieser schwierigen Zeit.
Freundliche Grüße
Isabella Katzorke Thorsten Podevin
(Schulleiterin) (stv. Schulleiter)
*** Befreiung von der Schulpräsenz
Zu Grunderkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zeigen, gehören insbesondere
- Herzkreislauferkrankung, wie z. B. Bluthochdruck, koronare Herzerkrankung, Herzinfarkt in der Vorgeschichte
- Diabetes mellitus (schlecht eingestellt)
- Chronische Erkrankungen des Atmungssystems, wie z. B. Asthma (schlecht eingestellt), chronische Bronchitis, COPD
- Chronische Erkrankungen der Leber, wie z. B. Hepatitis oder Zirrhose
- Erkrankungen der Niere, die z. B. zu eingeschränkter Funktion oder Dialysepflicht führen
- Krebserkrankungen
Auch das Vorhandensein eines geschwächten oder unterdrückten Immunsystems kann das Risiko erhöhen. Dazu gehören insbesondere
- Primäre Immundefizienz
- bestimmte Erkrankungen, wie z. B. Multiple Sklerose, rheumatische Erkrankungen
- Einnahme von Medikamenten, die zu einer eingeschränkten Funktion des Immunsystems führen, z. B. Cortison
Auch wenn in Ihrem Haushalt jemand ein entsprechendes Risiko für einen schweren Verlauf einer Corona-Erkrankung hat, kann Ihr Kind vom Präsenzunterricht in der Schule befreit werden. In diesem Fall muss ebenfalls die Notwendigkeit mit einem ärztlichen Attest bestätigt werden.
Die wichtigsten Punkte des „Musterhygieneplans zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen“:
Persönliche Hygiene
- Grundsätzlich müssen alle Schüler*innen zwei Meter Abstand halten. Persönliche Berührungen, Umarmungen und Hände schütteln sind nicht gestattet.
- Die Hände sollen regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang mit Flüssigseife gewaschen werden.
- Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe sollen möglichst nicht mit der vollen Hand oder den Fingern angefasst werden.
- Husten und Niesen in die Armbeuge; es ist größtmöglicher Abstand zu halten, am besten wegdrehen.
- Schüler sind nicht verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz im Klassenraum zu tragen. Für das restliche Schulgelände, also auch in den Pausen, gilt hingegen eine Tragepflicht.
Hygiene in den Klassenräumen
- Die Tische in den Klassenräumen werden so weit auseinandergestellt, dass der Abstand von 2 m eingehalten werden kann. Pro Raum sind damit nur noch etwa 10 bis 15 Schüler erlaubt. Gruppenarbeit ist nicht möglich.
- Singen oder dialogische Sprechübungen, die Nähe erfordern, sind nicht gestattet.
- Mindestens nach jeder Unterrichtsstunde werden die Fenster mehrere Minuten lang geöffnet.
- Türklinken und Griffe, Treppen- und Handläufe, Lichtschalter und Tische werden besonders gründlich und nach Möglichkeit täglich gereinigt.
Hygiene im Sanitärbereich
- In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher vorgehalten. Zugangsregelungen zu den Toiletten werden erstellt.
- Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden täglich gereinigt.
Sportunterricht
- Sportunterricht mit fachpraktischen Übungen findet nicht statt, weil bei heftiger Atmung ein Abstand von 2 m für den Infektionsschutz nicht ausreicht.
Infektionsschutz vor und nach dem Unterricht und in den Pausen
- Bodenmarkierungen und Hinweisschilder können dabei helfen, dass Schüler*innen sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht zu nahe kommen.
- Vor und nach dem Unterricht sind genügend Aufsichten da, die die Einhaltung der Abstandsregelungen kontrollieren.
- Auf dem Pausenhof müssen Schüler*innen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Gruppenspiele, bei denen der Abstand nicht eingehalten werden kann, sowie die gemeinsame Nutzung von Spielgeräten sind in den Pausen verboten.
- Der Schulkiosk bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
Risikopersonen in Schülerschaft
- Schüler*innen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit häuslichen Risikopersonen müssen nicht in die Schule kommen. Allerdings muss der Schulleitung eine entsprechende ärztliche Empfehlung vorgelegt werden. Für diese Schüler soll es weiterhin Fernunterricht geben.
Abschlussprüfungen
- Schüler*innen in Quarantäne oder mit akuten Atemwegssymptomen dürfen nicht an den regulären Prüfungen teilnehmen. Für sie gibt es Nachholtermine.
- Schüler*innen mit einem höheren Risiko für schwere Krankheitsverläufe dürfen nur an Prüfungen teilnehmen, wenn besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
- Zur Einhaltung des Abstandes können Prüfungsgruppen auf mehrere Räume aufgeteilt werden. Auch die Aula oder die Sporthalle kann genutzt werden.