Angesichts der aktuellen Sturmwarnung für die kommenden Tage informiert das Bildungsministerium:
“Bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden.
Die Sicherheit geht immer vor, deshalb sollten die Erziehungsberechtigten sich über die aktuellen Straßen- und Witterungsverhältnisse stets erkundigen und dann abwägend entscheiden …”