Ange­sichts der aktu­el­len Sturm­war­nung für die kom­men­den Tage infor­miert das Bil­dungs­mi­nis­te­ri­um:

“Bei extre­men Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen ent­schei­den grund­sätz­lich die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten am Mor­gen, ob der Schul­weg für ihre Kin­der zumut­bar ist. Voll­jäh­ri­ge Schü­le­rin­nen und Schü­ler ent­schei­den dies selbst. Im Fall des Fern­blei­bens muss die Schu­le benach­rich­tigt wer­den.

Die Sicher­heit geht immer vor, des­halb soll­ten die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten sich über die aktu­el­len Stra­ßen- und Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se stets erkun­di­gen und dann abwä­gend ent­schei­den …”