Lie­be Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te,

ab der kom­men­den Woche sind alle Schu­len des Saar­lan­des vom 16. März 2020 bis zum 26. April 2020 (Ende der Oster­fe­ri­en) geschlos­sen.

Erzie­hungs­be­rech­tig­ten, denen eine selbst­or­ga­ni­sier­te häus­li­che Betreu­ung für ihre Kin­der im Alter von 6 bis 12 Jah­ren nicht mög­lich ist, wird eine Not­be­treu­ung an den jewei­li­gen Schu­len ange­bo­ten.

Wenn Sie bereits am Mon­tag, den 16. März, einen drin­gen­den Not­be­treu­ungs­be­darf für Ihr Kind haben und Sie zu den unten genann­ten Eltern­grup­pen gehö­ren, mel­den Sie sich bit­te tele­fo­nisch unter 06887/2570 ab 7.30 Uhr oder kom­men Sie zu die­ser Zeit mit Ihrem Kind ins Sekre­ta­ri­at.  Not­be­treu­ung kann nur in beson­de­ren Aus­nah­me­fäl­len bean­tragt wer­den. Vor­ran­gig muss eine selbst­or­ga­ni­sier­te häus­li­che Betreu­ung sicher­ge­stellt wer­den.

Für die­se Not­be­treu­ung ist es zwin­gend erfor­der­lich, den wei­ter unten ver­link­ten Antrag bis Mon­tag, den 16. März, bis 12 Uhr aus­ge­füllt der Schu­le per E‑Mail (verwaltung@gems-schmelz.de ) oder in ande­rer Wei­se zukom­men zu las­sen. Der Schul­trä­ger ent­schei­det dann über die­sen Antrag.

Eine Betreu­ung von Kin­dern mit erhöh­tem Risi­ko (u. a. mit Vor­er­kran­kun­gen, mit unter­drück­tem Immun­sys­tem, mit aku­ten Infek­ten) ist nicht mög­lich.

Nach­fol­gend wer­den die Ein­zel­hei­ten der Not­be­treu­ung dar­ge­stellt.

Das Ange­bot rich­tet sich an bestimm­te Eltern­grup­pen, die in der Daseins­für­sor­ge
tätig sind, z. B.:

  • haupt­be­ruf­li­che Feu­er­wehr
  • Poli­zei
  • Straf­voll­zugs­dienst
  • Ret­tungs­dienst
  • medi­zi­ni­sche Ein­rich­tun­gen inklu­si­ve Apo­the­ken
  • sta­tio­nä­re Betreu­ungs­ein­rich­tun­gen (z. B. Hil­fen für Erzie­hung)
  • ambu­lan­te und sta­tio­nä­re Pfle­ge­diens­te
  • die Pro­duk­ti­on und Ver­sor­gung von Lebens­mit­teln des täg­li­chen Bedarfs
  • kri­ti­sche Infra­struk­tur,

und denen kei­ne ander­wei­ti­ge Betreu­ung mög­lich ist
sowie an

  • berufs­tä­ti­ge Allein­er­zie­hen­de und ande­re, wenn kei­ne ander­wei­ti­ge Betreu­ung mög­lich ist.

Hier muss der Bedarf nach­voll­zieh­bar begrün­det sein! Eine Auf­nah­me kann nur im Rah­men der frei­en Platz­ka­pa­zi­tä­ten erfol­gen.

Wich­tig: Die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten haben selbst für den Trans­port zur Schu­le zu sor­gen und müs­sen dem Kind Essen und Geträn­ke mit­ge­ben.


Isa­bel­la Katz­or­ke, Schul­lei­te­rin

 

- Schrei­ben des Minis­te­ri­ums für Bil­dung und Kul­tur bez. Orga­ni­sa­ti­on der Not­be­treu­ung im Saar­land für Schul- und Kita­kin­der


Not­be­treu­ung Hin­weis­pa­pier

 

- Antrags­for­mu­lar Not­be­treu­ung


Antrags­for­mu­lar Not­be­treu­ung

 

- Schrei­ben der Minis­te­rin für Bil­dung u. Kul­tur an die Schü­ler/-innen zum Coro­na­vi­rus


Schrei­ben der Minis­te­rin an die Schü­le­rin­nen und Schü­ler zum Coro­na­vi­rus