Lie­be Eltern, lie­be Erzie­hungs­be­rech­tig­te,

die Pan­de­mie­si­tua­ti­on nach den Som­mer­fe­ri­en ist für uns alle heu­te noch nicht abseh­bar. Um trotz der Unsi­cher­hei­ten für alle Per­so­nen in der Schu­le nach den Som­mer­fe­ri­en einen mög­lichst siche­ren und infek­ti­ons­frei­en Start ins neue Schul­jahr zu ermög­li­chen, bit­ten wir alle Schü­le­rin­nen und Schü­ler, Leh­re­rin­nen und Leh­rer sowie auch alle wei­te­ren schul­in­ter­nen Per­so­nen sich vor­sorg­lich mög­lichst bereits unmit­tel­bar vor dem Schul­an­fang zu tes­ten.

Ihr Kind hat dafür von unse­rer Schu­le zwei Test­kits erhal­ten, die als Selbst­tests ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Die Tests sol­len mög­lichst am letz­ten Tag vor Schul­be­ginn und am ers­ten Schul­tag unmit­tel­bar vor dem Schul­an­fang zu Hau­se durch­ge­führt wer­den. Das Test­ergeb­nis soll bei Schul­be­ginn nicht älter als 24 Stun­den sein.

Wir bit­ten Sie, Ihr Kind beim Tes­ten zu unter­stüt­zen, zum Bei­spiel indem Sie es recht­zei­tig dar­an erin­nern oder auch indem Sie ihm beim Tes­ten hel­fen, wenn es das noch nicht eigen­stän­dig kann.

 Eine kur­ze Anlei­tung, wie ein sol­cher Test durch­ge­führt wird, hat Ihr Kind mit den Tests erhal­ten und ist außer­dem hier wei­ter unten noch­mals als PDF-Datei abruf­bar.

Bit­te fül­len Sie das For­mu­lar zur Selbst­er­klä­rung eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses, das Sie eben­falls von der Schu­le erhal­ten haben, aus und geben Sie es Ihrem Kind am ers­ten Schul­tag mit in die Schu­le.

Alter­na­tiv kann natür­lich auch ein Test­zer­ti­fi­kat einer Test­stel­le oder eines Test­zen­trums vor­ge­legt wer­den, das bei Schul­be­ginn aber eben­falls nicht älter als 24 Stun­den sein darf.

Soll­te das Test­ergeb­nis posi­tiv aus­fal­len, infor­mie­ren Sie bit­te umge­hend Ihre Arzt­pra­xis. Dort wird dann alles Wei­te­re ver­an­lasst wer­den. Ihr Kind darf in dem Fall die Schu­le zunächst nicht besu­chen. Bit­te infor­mie­ren Sie auch die Schu­le, dass Ihr Kind nicht zur Schu­le kom­men kann.

Lie­be Eltern, lie­be Erzie­hungs­be­rech­tig­te, wir sind auf Ihre Unter­stüt­zung ange­wie­sen, um auch in der Coro­na-Zeit einen mög­lichst siche­ren Start ins neue Schul­jahr zu gestal­ten, daher hof­fen wir auf Ihr Ver­ständ­nis und Ihre Mit­hil­fe bei die­ser wich­ti­gen Maß­nah­me zum Infek­ti­ons­schutz in der Schu­le – auch wenn im Hin­blick auf die beson­de­re Bedeu­tung der Schul­pflicht und des Schul­be­suchs die Vor­la­ge der Selbst­er­klä­rung oder des Test­zer­ti­fi­kats kei­ne Vor­aus­set­zung für die Teil­nah­me am Unter­richts- und Betreu­ungs­be­trieb am ers­ten Schul­tag ist.

Falls Sie die Test­kits nicht nut­zen möch­ten, kön­nen Sie die Tests selbst­ver­ständ­lich an die Schu­le zurück­ge­ben.

Freund­li­che Grü­ße

Isa­bel­la Katz­or­ke
‑Schul­lei­te­rin-

 

Selbst­er­klä­rung über ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis


Selbst­er­klä­rung über ein nega­ti­ves Test­ergeb­nis

 

Durch­füh­rung — Selbst­test auf SARS_kurz


Durch­füh­rung Selbst­test auf SARS_kurz