Alle Schü­ler/-innen der jet­zi­gen Klas­sen­stu­fe 4, die ab dem kom­men­den Schul­jahr 2020/21 die Ket­tel­er­schu­le Schmelz besu­chen wol­len, kön­nen zu fol­gen­den Zei­ten ange­mel­det wer­den:

an allen Schul­ta­gen von Mitt­woch, 26.02.2020, bis ein­schließ­lich Diens­tag, 03.03.2020, von 8 Uhr bis 12.00 Uhr. Als zusätz­li­cher Anmel­de­ter­min ist der Sams­tag, 29. Febru­ar 2020, von 10 Uhr bis 13 Uhr vor­ge­se­hen.

Bit­te brin­gen Sie fol­gen­de Unter­la­gen zur Anmel­dung im Sekre­ta­ri­at der Schu­le, Wil­helm-Busch-Stra­ße 11, mit:

• das Halb­jah­res­zeug­nis der Klas­sen­stu­fe 4 mit Ent­wick­lungs­be­richt im Ori­gi­nal,
• eine Kopie der Geburts­ur­kun­de oder das Fami­li­en­stamm­buch und ent­we­der
• — einen Impf­aus­weis oder ein ärzt­li­ches Zeug­nis (auch in Form einer Anla­ge zum
Unter­su­chungs­heft für Kin­der), aus dem her­vor­geht, dass ein voll­stän­di­ger Impf­schutz gegen Masern besteht, oder
— ein ärzt­li­ches Zeug­nis dar­über, dass eine Immu­ni­tät gegen Masern vor­liegt, oder
— eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung, die bestä­tigt, dass eine medi­zi­ni­sche Kon­tra­in­di­ka­ti­on gegen Masern besteht, oder
— eine Bestä­ti­gung einer staat­li­chen Stel­le (z. B. Gesund­heits­amt) oder der Lei­tung
einer ande­ren vom Gesetz betrof­fe­nen Ein­rich­tung (z. B. ande­re Schu­le, Kita) dar­über, dass ein ent­spre­chen­der Nach­weis bereits erbracht wur­de.

Wich­tig: Falls ein ent­spre­chen­der Nach­weis zum Zeit­punkt der Anmel­dung nicht vor­ge­legt wird, muss die­ser bis spä­tes­tens 14. August 2020 nach­ge­reicht wer­den.

Gleich­zei­tig besteht die Mög­lich­keit, die Kin­der auch schon für die Nach­mit­tags­be­treu­ung in der frei­wil­li­gen Ganz­tags­schu­le (FGTS) anzu­mel­den.